Die Einführung eines Familiensplittings statt eines Ehegattensplittings wäre weitaus sinnvoller.
Es kann nicht sein, dass ein kinderloses Ärztepaar besser gestellt ist als deren alleinerziehende Putzkraft.
Dieser Komplex ist hochgradig kompliziert. Das Ehegattensplitting ist eine grundforderung des Bundesverfassungsgerichts. Ein verheiratetes Paar muss steuerlich gleich behandelt werden wie zwei einzelne Erwachsene. Es gab immer wieder diese Forderung, besonders von Seiten der linken Parteien, nur wurde praktisch jeder Vorschlag verworfen, weil er aller Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist.
Zur Putzfrau mit Kindern: Forderung des Bundesverfassungsgerichts ist es, dass das Exsitenzminimum frei ist. Daher beträgt der Steuerfreibetrag einer Alleinerziheneden die Summe aus eigenem Steuerfreibetrag und Kinderfreibetragen.
Nehmen wir jemanden, der mit Eingangssteuersatz (14 %) bzw. Spitzensteuersatz (42 %)besteuert würde (ein wenig unlogisch, aber zur Vereinfachung): Kinderfreibetrag x Eingangssteuersatz = 7812 € x 0,14 = 1093,68 € (91,14,€/Monat)
Kinderfreibetrag x Spitzensteuersatz = 7812 € x 0,42 = 3281,88 € (273,49 €/Monat)
Jeder sieht, das ist ungerecht:, Kind eines besserverdienenden brächte 3 mal mehr als das Kind eines Geringverdieners.
Daher wurde das Kindergeld eingefüht, welches mit dem kinderfreibetrag verrechnet wird:
Kindergeld: 204 €
So lange die Steuerersparnis unterhalb des Kindergelds liegt, bekommt man nichts. kinderfreibetrag entfaltet erst seine Wirkung, wenn er höher ist als das Kindergeld. Erst ab Beträgen um 35 000 € beim Single und ca. 65 000 € beim Ehepaar (Brutto).
Vor allem: Diese Splittinggeschichten entlasten vor allem Besservedienende. Für die Putzfrau wäre eine Steigerung des Kindergeldes besser. Wer meint alleinerziehende Geringverdiener über ein Splitting zu entlasten, der verballert ohne Ende Geld, welches an Besserverdienende fließt und bei den alleinerziehenden Geringverdienern käme fast nichts an. Dieser Vorschlag ist damit vollkommen contraproduktiv.
Gab eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages der das französiche System (Familiensplitting und kleines Kindergeld) mit dem Deutschen (Ehegattensplitting und hohes Kindergeld) verglichen hat. Ergebnis: Französisches System unsozialer und teurer.